Durch den Zugriff auf die offizielle Website des Betriebs LASTURA (Anschrift: Put Murve 4, Dubac, Stadt Novalja, vertreten durch den Inhaber Ivan Vidas) bestätigen Sie, dass Sie alle Vertraulichkeitsbedingungen und Nutzungsarten gelesen und verstanden haben und diesen zustimmen. Personenbezogene Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse werden beim reinen Surfen auf unserer Website nicht erhoben.
Der Betrieb LASTURA erhebt die Kundendaten, die zur Erfüllung der von uns angebotenen Dienstleistungen erforderlich sind, und verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten aktueller und zukünftiger Nutzer gemäß dem Datenschutzgesetz (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO, Gesetz zur Durchführung der allgemeinen Verordnung NN 42/18 und NN 103/03, 118/06, 41/08, 130/11, 106/12-außer Kraft) zu schützen. Alle Kundendaten werden streng vertraulich behandelt und sind nur Mitarbeitern zugänglich, die diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Alle Mitarbeiter von LASTURA sind für die Einhaltung der Vertraulichkeitsprinzipien verantwortlich.
Alle Fragen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie eventuelle Beschwerden oder Anträge auf Löschung, Aktualisierung und Berichtigung richten Sie bitte an den Datenschutzbeauftragten.
Der Schutz personenbezogener Daten natürlicher Personen sowie die Überwachung der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung in der Republik Kroatien sind durch das Datenschutzgesetz geregelt. Zweck des Datenschutzes ist der Schutz des Privatlebens sowie anderer Menschenrechte und Grundfreiheiten bei der Erhebung und Verarbeitung von Daten.
In der Republik Kroatien wird dieser Schutz jeder natürlichen Person unabhängig von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, Rasse, Geschlecht, Religion oder sonstigen Merkmalen garantiert.
Der Datenschutzbeauftragte sorgt für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung und die Ausübung des Rechts auf Datenschutz. Er überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, weist den Datenverantwortlichen auf die Notwendigkeit der Anwendung von Vorschriften bei Planungen hin, die Auswirkungen auf die Privatsphäre haben könnten, macht die Mitarbeiter mit ihren gesetzlichen Pflichten vertraut und arbeitet mit der Agentur für Datenschutz zusammen. Der Beauftragte ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, die auch nach Beendigung seiner Tätigkeit fortbesteht.